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4190 Bad Leonfelden, Böhmer Straße 1

Bide um Endschuldigun

Etwa seit Beginn des 20. Jahrhunderts werden Eltern angehalten, für jede Abwesenheit ihrer Kinder eine schriftliche Rechtfertigung ("Entschuldigung" vorzulegen. Dies ermöglicht der Schulbehörde eine bessere Handhabe bei Vortäuschung falscher Tatsachen (z. B. Krankheitsangabe statt Arbeit).

Ein paar Beispiele:

"Was für Neuigkeit ist das da der Schüller einen Zetel mit bringen mus, was Ich selbst nicht gehabt habe und ni gehört habe. der Knabe sag es ohnehin wo fehlt und schike überhaupt keines mehr."

"Der war krank, und wen nicht geglaubt wird, so kann man nicht helfen. Ich muß wirklich doch selbst kommen!"

"Entschuldigung Herr Lehrer! Ich bin Krank. So habe ich es Gebrauch Das Metl. ich bitte sih sehr Wen ich Auf Kann so schick ich es Ohne hin in Die Schulle."

"Gehörter Lehrer! Entschuldigen Sie ich war gestern in der schtadt und mein sohn hatte auf Khdind auf pasen müsen."

"Wehrter Herr Lehrer! Ich bite um Entschuldigung, daß mein Sohn die Schule nicht besuchen konnte weil er sehr stark die Tiere hatte, ich biete immer hinaus zu gehen lassen. Am 18. Jänner 1917. Achtungsvoll N.N." (Anmerkung: Unter "Tiere" war wohl die Durchfallerkrankung Diarrhöe zu verstehen.)

"Geerter Herr Klassenvorstand! Entschuldigen, daß mein Sohn Jakob R. am 12. November Nachmittag die Schule nicht besuchen konnte, in dem ihn heftiges Tiere zu gestoßen ist. Hochachtungsvoll: N.N."

"Maria S. die war so krank Koftwe haslwe Bauchwe und freise stechen und trei Tage Krank."

"Euer Wohlgeboren! Ich bitte um Entschuldigung für Alois ich brauchte ihn rech notwendig zu Haus weil ich krank bin weil dies Tage der Storch einkehrt. Bitte nochmals. Achtungsvoll N.N."

"Ich Bitte ihm zum Beichten zu Nehmen weil er schon so alt ist und er ums Lerhnen er nicht so dum ist, nicht wie er sich stelht. nur Streng sey auf ihm da Lehrnen mus er schon ihmer so fest zu Hause auf das mir frey selbst übel wird. So Bitte ich euch ihm Streng zu Halten." (Anmerkung: Der arme Bub wurde wohl wegen geistiger Rückstände zur obligaten Schulbeichte nicht zugelassen.)

(Quelle: Buch "Fleißbild, Rohrstab, Eselsbank", Beitrag von Stefan Grasböck)